Gründung einer Limited
Die Englische Limited ist die in England sehr oft vorkommende Rechtsform. Doch auch in der Bundesrepublik ist die Unternehmensgründung einer Ltd möglich – angesichts der europaweiten Grundfreiheit, welche in einigen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg verifiziert worden ist. Zwischenzeitlich haben bereits unzählige deutsche Firmeninhaber von jener Möglichkeit, der Gründung einer Limited, Gebrauch gemacht.
Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Der minimale Aufwand, der im Rahmen der Gründung einer Ltd entsteht, darüber hinaus das geringe Kapital ebenso wie die große Vielzahl an Beratern, die sich auf das Thema “Was muß ich bei Gründung einer Limited beachten” spezialisiert haben, die erforderlichen Sachkenntnisse aufweisen und zudem die Begründer meistens auch nach dieser Gründung einer Englischen Ltd begleiten.
Manche Gründer erkennen die Unternehmensgründung einer Limited als einfache und preisgünstige Möglichkeit zur Gründung einer GmbH an. Dessen ungeachtet sollte ein Jeder keinesfalls voreilig in Hochgefühl verfallen. Denn die Gründung der Englischen Limited ist u. a. mit einigen Nachteilen begriffen. Sofern Sie bspw. die Unternehmensgründung einer Limited vorhaben, deren Schwerpunkt in der Bundesrepublik Deutschland liegt, müssen Sie sowohl die Bilanz in Der Bundesrepublik, als auch den Jahresabschluss in England einreichen. Gründung einer Ltd – Ja oder Nein? Bevor Sie diese Frage angehen, müssen Sie sich hier ausführlich zu allen Optionen des Themas “Unternehmensgründung einer Limited” informieren. Alles in allem kann man jedoch feststellen, dass die Unternehmensgründung einer Englischen Ltd eine gute Option zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung bedeutet.